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Bewerbung & Einschreibung

Master-Studiengänge: Bewerbung und Einschreibung

Für die Master-Studiengänge Informatik und Angewandte Informatik werden Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt, die in den entsprechenden Bachelor-Studiengängen vermittelt werden. Für eine Einschreibung in einen Master-Studiengang müssen Sie diese Voraussetzungen nachweisen.

Wer kann mir helfen?

Bei Fragen helfen Ihnen die Studienfachberatung und der Master-Zugangsausschuss, sowie das DoKoLL für Lehramtsstudiengänge gerne weiter. Sind im Einzelfall Anerkennungsfragen zu klären, wenden Sie sich bitte an den Master-Zugangsausschuss. Das Studierendensekretariat bzw. das Referat Internationales prüfen die formalen und der Master-Zugangsausschuss Informatik die fachspezifischen Einschreibungsvoraussetzungen.

Auch ein Blick in die Master-Zugangsordnung und Prüfungsordnungen wird Ihnen helfen. Dort finden Sie die verbindlichen Informationen.

Wann kann ich mich einschreiben ...

Einschreibungen in die Master-Studiengänge Informatik und Angewandte Informatik sind

  • zum Wintersemester und
  • zum Sommersemester möglich.

Außerdem kann eine Einschreibung auch während eines laufenden Semesters stattfinden, sofern die Studierbarkeit des ersten Master-Semesters im laufenden Semester sichergestellt ist. Dies entscheidet gegebenenfalls der Master-Zugangsausschuss. Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, wird außer den anderen notwendigen Unterlagen von Ihnen zusätzlich ein Studien- und Prüfungsplan für das erste Mastersemester benötigt.

... mit einem Bachelor-Abschluss (oder Diplom) in einem Studiengang Informatik oder Computer Science oder Angewandte Informatik einer deutschen Hochschule?

Wenn Ihnen ein Bachelor-Abschluss (oder Diplom) in einem Studiengang Informatik oder Computer Science oder Angewandte Informatik einer deutschen Hochschule verliehen wurde, können Sie sich mit folgenden Voraussetzungen direkt in den Master-Studiengang Informatik bzw. Angewandte Informatik einschreiben.

  1. Ihnen wurde von einer deutschen Universität oder einer deutschen Fachhochschule ein Bachelor-Abschluss (oder ein Diplom) verliehen.
  2. Ihre Durchschnittsnote ist besser als 3.0
  3. Sie können sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen durch
    • ein Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen Schule oder
    • durch einen Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule
    • eine zertifizierte Ausbildung in der deutschen Sprache oder
    • durch die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studierende (DSH).
  4. Laut Masterzugangsordnung von Juli 2013 in § 4(7) werden Englischkenntnisse nur noch empfohlen

Wenn Sie sich nicht zum Semesterbeginn, sondern innerhalb eines Semesters in einen Master-Studiengang einschreiben wollen, fügen Sie bitte einen Studienplan für das laufende Semester bei, der darlegt, warum Sie das erste Master-Semester ohne Einschränkungen im laufenden Semester studieren können.

... mit einem anderen Abschluss als Informatik oder Computer Science oder Angewandte Informatik?

Wenn Sie keinen eindeutig einschlägigen Abschluss haben oder nicht sicher sind, ob Ihr Abschluss gleichwertig ist,

  • lassen Sie sich von der Ansprechperson des Master-Zugangsausschusses Informatik für die Beratung von Bewerbern für Master-Studiengänge oder der Studienfachberatung Informatik beraten.
  • Mit einem ausländischen Abschluss lassen Sie sich bitte beim Referat Internationales (Akademisches Auslandsamt) beraten.
  • Beachten Sie die Fristen des Referats Internationales.

Über Ihre Zulassung entscheidet der Master-Zugangsausschuss der Fakultät für Informatik. Nähere Informationen finden Sie in der Zugangsordnung.

Es können Auflagen mit einem Umfang von bis zu 30 Leistungspunkten gemäß § 4 (Auflagenhöchstgrenze) der Anerkennungsordnung verlangt werden.

Anerkennungsordnung

Wenn Sie sich nicht zum Semesterbeginn, sondern innerhalb eines Semesters in einen Master-Studiengang einschreiben wollen, fügen Sie bitte einen Studienplan für das laufende Semester bei, der darlegt, warum Sie das erste Master-Semester ohne Einschränkungen im laufenden Semester studieren können.

... mit einem ausländischen Abschluss?

Wenn Sie einen ausländischen Abschluss haben und nicht sicher sind, ob Ihr Abschluss gleichwertig ist,

Über Ihre Zulassung entscheidet der Zugangsausschuss der Fakultät für Informatik auf Basis der persönlichen Eignung des Bewerbers. Nähere Informationen finden Sie in der Zugangsordnung.

Was muss ich tun?

Bewerben Sie sich unter Nennung des Studiengangs beim Studierendensekretariat, bzw. beim Referat Internationales (Akademisches Auslandsamt), die auch die notwendigen Informationen zum Einschreibeprozess geben.

Das Studierendensekretariat bzw. Referat Internationales sowie der Master-Zugangsausschuss Informatik prüfen die formalen und fachlichen Zugangsvoraussetzungen und können bei Bedarf weitere Unterlagen einfordern. Schließlich erhalten Sie einen Bescheid über Zulassung oder Nicht-Zulassung zum Master-Studium. Im Fall der Zulassung können Sie sich einschreiben.