Projektgruppen-Betreuer-Info
Dieses Info gibt den PG-Betreuerinnen und PG-Betreuern einen Überblick über häufig auftretende organisatorische und rechtliche Fragen.
Dauer von Projektgruppen
Eine Projektgruppe dauert zwei aufeinander folgende Semester. Sie umfasst Arbeiten im Umfang von 16 Semesterwochenstunden (2 Semester á 8 Semesterwochenstunden) herkömmlicher Lehrveranstaltungen. Da es zu diesem Punkt immer wieder Diskussionen gibt, sei explizit betont, dass diese 16 SWS sämtliche Zeiten umfassen, die bei 16 SWS herkömmlicher Lehrveranstaltungen aufzubringen sind, also etwa Zeiten für die Nachbearbeitung der Vorlesung, die Bearbeitung von Übungsaufgaben, die Vorbereitung auf Prüfungen, die Ausarbeitung von Seminarvorträgen etc.. Die vorlesungsfreie Zeit vor dem ersten PG-Semester kann zur Vorbereitung von PG-Seminaren, die am Anfang des ersten PG-Semesters stattfinden, genutzt werden. Ansonsten ist darauf zu achten, dass in den vorlesungsfreien Zeiten keine über den genannten Zeitrahmen hinausgehenden PG-Aktivitäten stattfinden. Die tatsächliche Arbeitsbelastung der einzelnen Teilnehmer:innen soll so bemessen sein, dass ein paralleler Besuch anderer Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 6-10 Semesterwochenstunden möglich ist.
PG-Anträge
Ein Beispiel für einen Projektgruppentrag finden Sie unten auf dieser Seite. Bitte beachten Sie die Reihenfolge der Unterpunkte. Die Punkte 1 bis 8 müssen auf vier DIN A4-Seiten passen, da sie direkt in das PG-Info-Heft übernommen werden. Nach den rechtlichen Hinweisen (Punkt 8) muss ein Seitenumbruch eingefügt werden, da die restlichen Punkte nicht im PG-Info erscheinen. Der Antrag muss als druckbare PDF-Datei an den PG-Administrator übermittelt werden.
Hinweis: Eine 16-fache Abgabe in Papierform ist nicht mehr notwendig!
Anforderungen an PG-Anträge durch den Studienbeirat (StBR)
PG-Anträge müssen deutlich erkennbar machen, dass eine Projektgruppe im Sinne der PG-Ordnung geplant ist und die notwendigen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der Studienbeirat hat einige Richtlinien zusammengestellt, die die Basis für die Entscheidungen des StBR über Befürwortung oder Ablehnung von PG-Anträgen bilden. Diese Richtlinien finden Sie in Anhang I und II der PG-Ordnung.
Exkursionsanträge
Exkursionsanträge sind spätestens bis Ende Juli des jeweiligen Jahre an das Dekanat der Fakultät zu stellen. Die Fakultät unterstützt die Exkursionen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch finanziell.
Externe Seminare
Extern veranstaltete PG-Seminare können nicht als Exkursionen beantragt werden! Es wird davon ausgegangen, dass die Universität hinreichend viele Seminarräume zur Verfügung stellen kann, so dass keine dienstliche Veranlassung gegeben ist, Seminare extern zu veranstalten. Es ist keine Frage, dass gerade externe Seminare die Kennenlernphase in PGs positiv beeinflussen und insofern für die Gruppe sehr empfehlenswert sind. In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass die Studierenden durchaus bereit waren, die Kosten selbst zu tragen.
Druck- und Vervielfältigungskosten
(IRB-Drucker & Zentrale Vervielfältigung)
Die Fakultät stellt jeder PG einen Maximalbetrag von Euro 500 zur Verfügung. Die PG, bzw. die Betreuer sind dafür verantwortlich, dass dieser Betrag nicht überschritten wird. Die Betreuer werden vom Dekanat über die monatlichen Druckkosten der PG unterrichtet. Die Beantragung von Vervielfältigungsaufträgen ist über das Dekanat abzuwickeln. Mehrausgaben sind von den Lehrstühlen/Einheiten zu tragen, bei denen die Betreuer:innen angesiedelt sind.
Projektgruppenräume und Seminarräume
Arbeits- und Seminarräume für PGs können über die Seiten der Raumadministration der Fakultät für Informatik reserviert werden. Eine aktuelle Übersicht der zur Verfügung stehenden Räume befindet sich hier.
Abschluss von Projektgruppen
Die Projektgruppe erarbeitet einen Abschlussbericht, der insbesondere eine systematische Darstellung des bearbeiteten Problems und des eingeschlagenen Lösungsweges, eine Schilderung der sachlichen und zeitlichen Strukturierung der Problembearbeitung und die Zusammenstellung und Diskussion der erarbeiteten Ergebnisse enthält. Sie legt der Fakultät über den/die PG-Beauftragte(n) den Abschlussbericht als PDF-Datei für das Dekanat und die BBI vor. Die Projektgruppe berichtet der Fakultät in einem Fachgespräch über Ablauf und Ergebnis der PG-Arbeit.
Der/die PG-Veranstalter:in bescheinigt den PG-Teilnehmern:innen die erfolgreiche Teilnahme. Die Bescheinigung setzt unter anderem den erfolgreichen Abschluss der Projektgruppe in Form
- der tatsächlichen Erreichung des sachlichen Minimalzieles
- der Erstellung eines Zwischenberichts
- des oben erwähnten Fachgesprächs
- der Vorlage eines hinreichend ausführlichen Abschlussberichtes voraus.
Der/die Veranstalter:in kann in Sonderfällen einzelnen PG-Teilnehmern:innen eine erfolgreiche PG-Teilnahme auch dann bestätigen, wenn insgesamt kein erfolgreicher PG-Abschluss erreicht wurde. Er soll die Bescheinigung insbesondere für PG-Teilnehmer ausstellen, die kein Verschulden am Nichterreichen des PG-Abschlusses trifft.
Der/die PG-Veranstalter:in kann in Sonderfällen einzelnen PG-Teilnehmern:innen die Bescheinigung der PG-Teilnahme auch dann versagen, wenn insgesamt ein erfolgreicher PG-Abschluss erreicht wurde. Er soll die PG-Bescheinigung insbesondere für PG-Teilnehmer:innen versagen, die den Arbeitsfortschritt der Projektgruppe aktiv oder passiv behindert haben. Die Nichtvergabe des Scheins ist schriftlich zu begründen. Details sind in §7 der PG-Ordnung geregelt.
Rechnerressourcen
Die Vergabe der Rechnerressourcen regelt die IRB. Näheres hierzu finden Sie hier.
Sonstiges
Für Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht so lange der Fakultät angehören, sei auf den Forschungsbericht Nr. 84, 1979 (Grüne Reihe) "Das Projektstudium an der Abteilung Informatik - Materialien" verwiesen.
Informationsmaterial