Fachlicher Schwerpunkt "Logics, Information, and Knowledge"
Inhalte des fachlichen Schwerpunkts "Logics, Information, and Knowledge"
Ein wichtiges Ziel der modernen Informatik ist es, aus Daten und Informationen automatisiert Wissen zu gewinnen. Viele der dafür benötigten Methoden und Modellierungswerkzeuge werden von der Logik zur Verfügung gestellt.
Logiken unterschiedlicher Mächtigkeit können Zusammenhänge verschiedener Komplexität semantisch eindeutig repräsentieren, und mit automatischen Inferenzmethoden lässt sich neues Wissen herleiten. Die Bedeutung der Logik erstreckt sich hierbei von Datenbanken über Ontologien bis zu umfassenden wissensbasierten Systemen.
In diesem Schwerpunkt können Sie Logiken, Information und Wissen aus ganz unterschiedlichen Perspektiven kennenlernen, um ein umfassendes Bild zu erhalten. Es werden Formalismen zur Repräsentation von Wissen auf der Informationsebene und allgemeine Logiken zur Ableitung neuen Wissens (auch) unter Unsicherheit betrachtet. Die prinzipiellen Möglichkeiten und Grenzen des automatisierten Umgangs mit Logiken werden ebenso vermittelt wie die Rolle der Logik in der Software-Erstellung. Abgerundet wird der Schwerpunkt durch auf automatischem Lernen basierende Methoden zum automatischen Wissenserwerb.
Voraussetzungen für den fachlichen Schwerpunkt "Logics, Information, and Knowledge"
Masterarbeit
Die Betreuerin oder der Betreuer der Masterarbeit muss die Arbeit dem fachlichen Schwerpunkt zuordnen.
Sie müssen mindestens 30 Leistungspunkte mit den folgenden Modulen erwerben:
Basismodule
- Architektur und Implementierung von Datenbanksystemen
- Commonsense Reasoning
- Komplexitätstheorie
- Mustererkennung
- Wissensentdeckung in Datenbanken
Vertiefungsmodule
- Datenbanktheorie
- Fortgeschrittene Themen der Wissenspräsentation
- Funktionales und regelbasiertes Programmieren
- Logik und Komplexität
- Logisch-algebraischer Systementwurf
- Logische Methoden des Software Engineering
- Probabilistische Graphische Modelle
- Spracherkennung
Seminare und Studienarbeit
Die Betreuerinnen bzw. Betreuer der Seminare und der Studienarbeit müssen die Leistungen dem fachlichen Schwerpunkt zuordnen, wenn Seminare oder Studienarbeit zu den 30 Leistungspunkten beitragen sollen. Wie viele Seminare Sie belegen können, finden Sie in der Prüfungsordnung.