Nebenfach "Philosophie" für den Bachelor-Studiengang Informatik
Module, die für das Nebenfach zu belegen sind und weitere Regelungen
Gesamtumfang der Module
(1) Das Nebenfach Philosophie umfasst im Bachelorstudium Module im Umfang von insgesamt 20 Leistungspunkten (LP).
Pflichtmodule
(2) Der oder die Studierende erwirbt die Leistungspunkte für jedes der folgenden Module aus der Philosophie mit einem Umfang von 20 Leistungspunkten.
Modul | LP |
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INF-BSc-NF-Phi-101 Grundlagen (NFPhilG) | 13 LP |
INF-BSc-NF-Phi-102 Systematische Teilgebiete der Philosophie (NFPhilS-) | 7 LP |
Prüfungen und Teilnahmevoraussetzungen
(3) Fristen und Verfahren für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Fakultät Humanwissenschaften und Theologie entsprechen den für Studierende der Lehramtsstudiengänge mit dem Fach Philosophie geltenden Fristen und Verfahren. Die Anmeldung zu Prüfungen geschieht in der Regel bei den Prüferinnen und Prüfern. Die Prüfungsleistungen entsprechen den Modulbeschreibungen der von der Fakultät Humanwissenschaften und Theologie angebotenen Nebenfachmodulen.
Anwendungsbereich und Übergangsregelungen
(4) Diese Regelung findet auf alle Studierenden des Bachelorstudienganges Informatik an der Technischen Universität Dortmund mit dem Nebenfach Philosophie Anwendung.
(5) Studierende, die im Nebenfach Philosophie die Studienleistungen "Interpretationskurs I" und "Interpretationskurs II" vor dem Sommersemester 2018 verworben haben, erwerben die 20 Leistungspunkte durch folgende außer Kraft gesetzte Module.
Modul | LP |
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INF-BSc-NF-Phi-001 Theoretische Philosophie | 10 LP |
INF-BSc-NF-Phi-002 Theoretische Philosophie | 10 LP |
(6) Für die Module gemäß Absatz 2 werden Leistungen der Module gemäß Absatz 6 in der Regel wie folgt angerechnet. Über weitere Anrechnungen entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Leistungen der Module gemäß Absatz 2 | Leistungen der Module gemäß Absatz 6 |
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Studienleistung über "Einführung in die theoretische Philosophie I" | Studienleistung über "Einführung in die theoretische Philosophie" |
Studienleistung über "Einführung in die praktische Philosophie I" | Studienleistung über "Einführung in die praktische Philosophie" |
Studienleistung über "Interpretationskurs I" (4LP) | Studienleistung über "Interpretationskurs I" (4LP) oder Studienleistung über "Interpretationskurs II" (4LP) oder Studienleistung über "Interpretationskurs I" (2LP) und Studienleistung über "Interpretationskurs II" |
Studienleistung über "Seminar zu Bereich A/B/C" | Studienleistung über "Vorlesung oder Seminar aus den Bereichen A1, A2, A3, A4" oder Studienleistung über "Vorlesung oder Seminar aus den Bereichen B1, B2, B3, B4" |
Modulprüfung über Modul "Grundlagen" | Modulprüfung über Modul "Theoretische Philosophie" oder Modulprüfung über Modul "Praktische Philosophie" |
Modulprüfung über Modul "Systematische Teilgebiete der Philosophie" | Modulprüfung über Modul "Theoretische Philosophie" wenn die Inhalte der Prüfungen die Lehrinhalte eines Elementes des Moduls INF-BSc-NF-Phi-102 Systematische Teilgebiete der Philosophie (NFPhilS-) oder Modulprüfung über Modul "Praktische Philosophie" wenn die Inhalte der Prüfungen die Lehrinhalte eines Elementes des Moduls INF-BSc-NF-Phi-102 Systematische Teilgebiete der Philosophie (NFPhilS-) |
Jede Leistung aus den Modulen gemäß Absatz (6) wird grundsätzlich für höchstens eine Leistung der Module gemäß Absatz (2) angerechnet.
(7) Für die Module gemäß Absatz 6 werden Leistungen der Module gemäß Absatz 2 in der Regel wie folgt angerechnet. Über weitere Anrechnungen entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Leistungen der Module gemäß Absatz 6 | Leistungen der Module gemäß Absatz 2 |
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Studienleistung über "Einführung in die theoretische Philosophie" | Studienleistung über "Einführung in die theoretische Philosophie I" oder Studienleistung über "Einführung in die theoretische Philosophie II" |
Studienleistung über "Einführung in die praktische Philosophie" | Studienleistung über "Einführung in die praktische Philosophie I" oder Studienleistung über "Einführung in die praktische Philosophie II" |
Studienleistung über "Interpretationskurs I" (2LP) und Studienleistung über "Interpretationskurs II" (2LP) | Studienleistung über "Interpretationskurs I" (4LP) oder Studienleistung über "Interpretationskurs II" (4LP) |
Studienleistung über "Vorlesung oder Seminar aus den Bereichen A1, A2, A3, A4" | Studienleistung über "Seminar zu Bereich A/B/C" wenn die Veranstaltung einem der Bereiche A1, A2, A3, A4 zugeordnet ist |
Studienleistung über "Vorlesung oder Seminar aus den Bereichen B1, B2, B3, B4" | Studienleistung über "Seminar zu Bereich A/B/C" wenn die Veranstaltung einem der Bereiche B1, B2, B3, B4 zugeordnet ist |
Modulprüfung über Modul "Theoretische Philosophie" | Modulprüfung über Modul "Grundlagen" wenn die Inhalte der Prüfungen die Lehrinhalte eines Elementes des Moduls "Theoretische Philosophie" abdecken oder Modulprüfung über Modul "Systematische Teilgebiete der Philosophie" wenn die Inhalte der Prüfungen die Lehrinhalte eines Elementes des Moduls "Praktische Philosophie" abdecken |
Modulprüfung über Modul "Praktische Philosophie" | Modulprüfung über Modul "Grundlagen" wenn die Inhalte der Prüfungen die Lehrinhalte eines Elementes des Moduls "Praktische Philosophie" abdecken oder Modulprüfung über Modul "Systematische Teilgebiete der Philosophie" wenn die Inhalte der Prüfungen die Lehrinhalte eines Elementes des Moduls "Praktische Philosophie" abdecken |
Jede Leistung aus den Modulen gemäß Absatz (2) wird grundsätzlich für höchstens eine Leistung der Module gemäß Absatz (6) angerechnet.
(8) Der Prüfungsausschuss wird ermächtigt, weitere Personen mit der Prüfung der Anrechnungen gemäß der Absätze 7 und 8 aufgrund der von der Fakultät Humanwissenschaften und Theologie ausgestellten Leistungsnachweise zu beauftragen.