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Fakultät

Gremien und Ansprechpersonen

Organe der Fakultät sind der Dekan und die Prodekane sowie der Fakultätsrat. Der Dekan leitet die Fakultät und vertritt sie innerhalb der Universität. Seine Aufgaben und Pflichten sind geregelt in § 27 Hochschulgesetz (HG NRW).

Darüber hinaus existiert eine Reihe von Kommissionen, Organisationen und Ausschüssen, die themenbezogen Beschlüsse und Empfehlungen vorbereiten. Auf den folgenden Seiten sind die Mitglieder dieser Gremien und Organisationen namentlich aufgeführt.

Professoren:innen, Mitarbeiter:innen und Studenten:innen finden hier auch zahlreiche Möglichkeiten sich zu engagieren.