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Abschlussarbeiten

Bachelor-Arbeit

Eine Bachelor-Arbeit ist eine schriftliche Prüfung. Mit ihr zeigen Sie, dass Sie am Ende Ihres Bachelor-Studiums über das relevante Fachwissen für Ihren Beruf verfügen und eigenständig ein umfassendes Problem lösen können.
Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Ihre Bachelor-Arbeit Schritt für Schritt angehen.

Bevor Sie mit Ihrer Bachelor-Arbeit loslegen können, müssen Sie 120 Leistungspunkte in Ihrem Bachelor-Studiengang erreicht haben.
Es wird dringend empfohlen mit der Bachelor-Arbeit erst zu beginnen, wenn Sie alle Pflichtmodule erfolgreich abgeschlossen haben. Bei Fragen zu Ihren Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsverwaltung.

Das Thema Ihrer Abschlussarbeit sollte zu Ihren Interessen passen. Klären Sie für sich z.B. mithilfe der folgenden Fragen, welche Themen das sein könnten:

  • In welchen thematischen Bereichen habe ich schon Erfahrungen gesammelt (Module besucht, Erfahrungen im Job neben dem Studium etc.)?
  • Welche Module haben mich in meinem Studium bisher besonders interessiert?
  • Welches meiner Wahl-/Wahlpflichtmodule möchte ich gerne weiter vertiefen?
  • Welche meiner belegten Module könnten zu meinen beruflichen Ideen nach dem Studium passen?
  • Welche Themenvorschläge für Bachelor-Arbeiten auf den Webseiten der Lehrstühle finde ich spannend?

Wenn Sie eine Idee für ein Thema Ihrer Bachelor-Arbeit haben:

  • Informieren Sie sich auf den Webseiten der Lehrstühle, welche Professor:innen für die Betreuung Ihrer Arbeit in Frage kommen. Checken Sie z.B. im LSF mittels der Suchfunktion, welche Module Lehrende der Fakultät für Informatik anbietet.
  • Entscheiden Sie sich, wen Sie in Bezug auf Ihre Abschlussarbeit kontaktieren möchten. Ihre Abschlussarbeit wird von 2 Personen begutachtet und bewertet.
    • Erstbegutachtende Person (i.d.R. Professor:in; sollte es eine Person aus dem Kreis der wissenschaftlichen Beschäftigten sein, muss die zweitbegutachtende Person Professor:in sein)
    • Zweitbegutachtende Person (wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in oder externe Betreuung z.B. durch eine Person aus einer anderen Fakultät oder ein Unternehmen). In den meisten Fällen müssen Sie sich nicht explizit um die zweitbegutachtende Person kümmern.
  • Werden Sie aktiv, sollten Sie trotz intensiver Bemühungen keine Person für die Betreuung Ihrer Arbeit finden können:
    • Stellen Sie eine Anfrage zur Unterstützung beim Finden einer Betreuungsperson.
    • Bitte beachten Sie die Informationen dazu weiter unten

Wird die Zweitbegutachtung Ihrer Abschlussarbeit von einer Person aus dem Kreis der wissenschaftlichen Beschäftigten, einer anderen Fakultät oder einer Person aus der Wirtschaft durchgeführt, muss ein Antrag auf Betreuung an den Prüfungs­ausschuss der Fakultät für Informatik gestellt werden. In den meisten Fällen wird dieser Antrag vom betreuenden Lehrstuhl automatisch gestellt. Sollte dies nicht der Fall sein, so finden Sie das Formular dazu auf den Webseiten des Prüfungsausschusses.

  • Der Antrag muss von der erst- und zweitbegutachtenden Person Ihrer Bachelor-Arbeit jeweils unterschrieben werden.
  • Wenn der Prüfungs­ausschuss den Antrag bewilligt, wird die Prüfungsverwaltung darüber informiert (wichtig für Schritt 5).

Wenn das konkrete Thema und beide Gutachter:innen Ihrer Abschlussarbeit feststehen, kann es losgehen!

  • Melden Sie Ihre Bachelor-Arbeit an, indem Sie eine E-Mail an das für Sie zuständige Team der Prüfungsverwaltung senden. Wenn die Voraussetzungen für den Start Ihrer Arbeit erfüllt sind (siehe oben: Schritt 0), erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung einen sogenannten „Laufzettel“ per E-Mail.
  • Füllen Sie den Laufzettel aus: Ihren Namen, Titel der Arbeit, die Namen der Gutachter:innen, den Bearbeitungsbeginn und das Abgabedatum Ihrer Arbeit. Die Gutachter:innen Ihrer Arbeit unterstützten Sie in der Regel dabei.
  • Reichen Sie den Laufzettel unterschrieben innerhalb einer Woche bei der Prüfungsverwaltung ein. Teilweise übernehmen dies die Gutachter:innen Ihrer Arbeit. Klären Sie dies bitte mit der erstbegutachtenden Person ab.
  • Nach der Einreichung des Laufzettels erhalten Sie von der Prüfungsverwaltung alle Hinweise zu „ExaBase“, worüber Sie Ihre Abschlussarbeit später digital einreichen.

Die Bearbeitungszeit für Bachelor-Arbeiten beträgt 4 Monate.

  • Bitte beachten Sie Ihre Prüfungsordnung. Nur in begründeten Ausnahmen sind Verlängerungen der Bearbeitungszeiträume möglich. Eine falsche Zeitplanung ist kein begründeter Ausnahmefall. Im Rahmen des Kompetenz-Programms der Fakultät für Informatik finden Sie bei Bedarf Hilfe und Unterstützung beim Zeitmanagement.
  • Sprechen Sie mit den Gutachter:innen Ihrer Arbeit ab, wie die Betreuung Ihrer Arbeit konkret aussehen soll (z.B. in welchen Abständen sind Treffen sinnvoll?). Melden Sie sich insbesondere bei auftretenden Problemen frühzeitig bei den Gutachter:innen Ihrer Arbeit.
  • Hilfe und Unterstützung beim Schreiben oder bei der Literatursuche finden Sie unter anderem bei der Schreibwerkstatt w.space oder bei der Universitätsbibliothek.
  • In den Lehramtsstudiengängen sind spezifische Regelungen zu beachten.
  • Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsverwaltung.

Herzlichen Glückwunsch! Sie haben es nun fast geschafft.

  • Die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit erfolgt digital über ExaBase.
  • Auf den Webseiten der Prüfungsverwaltung finden Sie alle Informationen über das Abgabeverfahren in der „Checkliste für digitale Abschlussarbeiten“.
  • Beachten Sie, dass die Arbeit rechtzeitig abgegeben werden muss.

Nach der Abgabe Ihrer Bachelor-Arbeit zeigen Sie, dass Sie die Fähigkeit besitzen, die Ergebnisse Ihrer Arbeit im Rahmen einer Präsentation angemessen dazustellen und zu verteidigen. Wie das in Ihrem Fall konkret aussieht, erfahren Sie von den Gutachter:innen Ihrer Arbeit.

Die Begutachtung Ihrer Bachelor-Arbeit kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Haben Sie also etwas Geduld. Die Note Ihrer Abschlussarbeit wird im BOSS-System eingetragen.
Falls Sie alle Prüfungsleistungen in Ihrem Studium erfolgreich abgeschlossen haben und dringend einen Nachweis über Ihren Studienabschluss benötigen, jedoch die Begutachtung Ihrer Arbeit noch nicht abgeschlossen ist: Setzen Sie sich frühzeitig
mit den Gutachter:innen Ihrer Arbeit in Verbindung und klären Sie, ob ein vorläufiger Nachweis (eine sogenannte „4,0-Bescheinigung“) ausgestellt werden kann.

Anfrage zur Unterstützung beim Finden einer Betreuungsperson

Falls Sie kein Thema für Ihre Arbeit gefunden haben, können Sie eine Anfrage zur Unterstützung beim Finden einer Betreuungsperson für Ihre Bachelor-Arbeit stellen. Bewerbungsschluss ist der 31.01. für das Sommersemester und 15.07. für das Wintersemester.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für die Bewerbung erfüllt haben:

  • Sie müssen sich rechtzeitig bis zum Bewerbungsschluss mit vollständigen Unterlagen beworben haben (aktueller Auszug der abgelegten Leistungen aus dem BOSS-System).
  • Sie müssen die formalen Voraussetzungen erfüllen (siehe oben: Schritt 1).
  • Sie müssen alle Pflichtmodule erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Sie verpflichten sich, die angebotene Bachelor-Arbeit in dem Semester zu schreiben, das auf Ihre Bewerbung unmittelbar folgt.

Die Fakultät sichert Ihnen eine adäquate Betreuung zu.
Sollten Sie die Ihnen angebotene Bachelor-Arbeit nicht bearbeiten, wird eine spätere Bewerbung auf einen Betreuungsplatz im Vergabeverfahren nachrangig behandelt.

Ist mein Zeugnis fertig?

Sobald Sie alle Prüfungsleistungen in Ihrem Studium erbracht haben: Auf unserer Webseite rund um das Thema „Prüfungen“ können Sie checken, ob Ihr Zeugnis bereits erstellt wurde und wo Sie Ihr Zeugnis abholen können.