Auslaufbestimmungen für das Anwendungsfach "Dienstleistungsinformatik" für den Bachelor-Studiengang Angewandte Informatik
Die Auslaufbestimmungen beziehen sich auf das nicht mehr wählbare Anwendungsfach Dienstleistungsinformatik und regeln auch den Wechsel zum Anwendungsfach Enterprise Computing.
Einstellung und letztmalige Wahl des Anwendungsfachs Dienstleistungsinformatik
(1) Die Wahl des Anwendungsfachs Dienstleistungsinformatik des Bachelorstudiengang Angewandte Informatik ist letztmalig im Sommersemester 2022 möglich.
(2) Nach Ablauf des Sommersemesters 2025 setzen die Studierenden, die das Anwendungsfach Dienstleistungsinformatik gewählt haben, ihr Studium mit dem Anwendungsfach Enterprise Computing fort. Diese Änderung des Anwendungsfaches zählt nicht als Wechsel des Anwendungsfachs gemäß § 7 Absatz 3 BPO AngInf. Fehlversuche werden angerechnet.
Wechsel in das Anwendungsfach Enterprise Computing
(3) Studierende, die das Anwendungsfach Dienstleistungsinformatik vor dem Wintersemester 2022/23 gewählt haben, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss in das Anwendungsfach Enterprise Computing wechseln. Dieser Wechsel zählt nicht als Wechsel des Anwendungsfachs gemäß § 7 Absatz 3 BPO AngInf. Der Antrag ist unwiderruflich, Fehlversuche werden angerechnet.
(4) Studierende gemäß Absatz 2 und 3 können im Anwendungsfach Enterprise Computing die Leistungspunkte des Pflichtkatalogs Enterprise Computing gemäß Absatz 3 AF EC B auch durch folgende Module erbringen, wenn das entsprechende Modul vor dem Wechsel erfolgreich abgeschlossen wurde.
Modul | Modulprüfung | ECTS-Punkte |
---|---|---|
Betriebliche Informationssysteme DLI | benotet | 5 LP |
Grundlagen der Datenwissenschaft DLI | benotet | 5 LP |
Datenbanken in der Praxis DLI | benotet | 5 LP |
Webtechnologien 1 (WT1) | benotet | 4 LP |
Webtechnologien 2 (WT2) | benotet | 4 LP |
Wird ein Modul für ein Modul gemäß Absatz 3 AF EC B angerechnet, ist die Wahl des gleichnamigen Moduls unter Anhang 1 Absatz 3 Punkt c BPO AngInf und Absatz 6 ausgeschlossen, ebenso die Wahl eines Moduls, dessen Titel sich nur durch den Zusatz "DLI" oder "EC" unterscheidet.
(5) Studierende gemäß Absatz 2 und 3 können im Anwendungsfach Enterprise Computing die Leistungspunkte des Pflichtmoduls "Modellierung Nebenläufiger Prozesse" gemäß Absatz 3 AF EC B auch durch folgendes Modul erbringen, wenn das Modul vor dem Wechsel erfolgreich abgeschlossen wurde.
Modul | Modulprüfung | ECTS-Punkte |
---|---|---|
Elektronische Geschäftsprozesse | benotet | 5 LP |
Wird ein Modul für ein Modul gemäß Absatz 3 AF EC B angerechnet, ist die Wahl des gleichnamigen Moduls unter Anhang 1 Absatz 3 Punkt c BPO AngInf und Absatz 6 ausgeschlossen, ebenso die Wahl eines Moduls, dessen Titel sich nur durch den Zusatz "DLI" oder "EC" unterscheidet.
(6) Studierende gemäß Absatz 2 oder 3 können die Leistungspunkte gemäß Absatz 4 AF EC B auch durch folgende Module erwerben, wenn die entsprechenden Module vor dem Wechsel erfolgreich abgeschlossen wurden.
Modul | Modulprüfung | ECTS-Punkte |
---|---|---|
Betriebliche Informationssysteme DLI | benotet | 4 LP |
Betriebliche Informationssysteme | benotet | 4 LP |
Datenbanken in der Praxis DLI | benotet | 4 LP |
Datenbanken in der Praxis | benotet | 4 LP |
Grundlagen der Datenwissenschaft DLI | benotet | 4 LP |
Grundlagen der Datenwissenschaft | benotet | 4 LP |
Datenbanken in der Praxis DLI | benotet | 4 LP |
Datenbanken in der Praxis | benotet | 4 LP |
Webtechnologien 1 (WT1) | benotet | 4 LP |
Webtechnologien 2 (WT2) | benotet | 4 LP |
Aktuelle Themen der Dienstleistungsinformatik | benotet | 4 LP |
Sicherheit: Fragen und Lösungsansatze | benotet | 4 LP |
Einführung in die Computational Intelligence | benotet | 4 LP |
Software-Engineering fur langlebige Systeme | benotet | 4 LP |
Einführung in die Datenvisualisierung | benotet | 4 LP |
Die Wahl eines gleichnamigen Moduls unter Absatz 4 AF EC B oder Anhang A Absatz 3 Punkt c BPO AngInf ist ausgeschlossen, ebenso die Wahl eines Moduls, dessen Titel sich nur durch den Zusatz "DLI" oder "EC" unterscheidet.
(7) Studierende gemäß Absatz 2 oder 3 können die Leistungspunkte gemäß Absatz 5 AF EC B auch durch Module gemäß Absatz 10 der Bestimmungen für das Anwendungsfach Dienstleistungsinformatik in der Fassung vom 11.12.2019 erwerben, wenn die entsprechenden Module vor dem Wechsel und vor der dort genannten Frist erfolgreich abgeschlossen wurden.
(8) Gleichnamige Module können jeweils nur einmal auf die Bachelorprüfung angerechnet werden. Dies gilt auch für gleichnamige Module, die sich nur durch den Zusatz "DLI" oder "EC" unterscheiden.
(9) Der Prüfungsausschuss wird ermächtigt, weitere Anerkennungen zu beschließen.