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Im Studium

Prüfungen / Prüfungstermine

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu Prüfungen und Prüfungsterminen. Bitte beachten Sie, dass bei Hausarbeiten wie Abschlussarbeiten abweichende Regelungen gelten.

Prüfungen – Details, Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen

Genaue und aktuelle Informationen zu Prüfungen erhalten Sie in der jeweiligen Lehrveranstaltung bzw. über die Dozentinnen und Dozenten einer Lehrveranstaltung also den Prüferinnen und Prüfern. Viele Module sehen eine Studienleistung als Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung vor. Etliche Modulbeschreibungen lassen den Prüferinnen und Prüfern einen Spielraum, wie z.B. die Studienleistung zu erbringen ist, oder ob eine mündliche oder schriftliche Prüfung angeboten wird; in der Regel werden entsprechende Details in den ersten beiden Wochen der Vorlesungszeit bekanntgegeben. Bitte beachten Sie die Hinweise zu besonderen Lehrveranstaltungsformen.

Grundsätzlich ist es notwendig, sich zu Prüfungen anzumelden. Bei Klausuren geschieht dies in der Regel online über das BOSS. Bei mündlichen Prüfungen vereinbaren Sie und der Prüfer bzw. die Prüferin einen Termin und unterschreiben ein Formular.

Sollten Sie sich zu einer Klausur nicht anmelden können, wenden Sie sich bitte zunächst an die Prüfungsverwaltung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Ursache (z.B. Teilnahmevoraussetzung tatsächlich nicht erfüllt oder fälschlich nicht eingetragen, Klausurtermin fehlt im BOSS, etc.) erkennen und entweder unbürokratisch helfen oder Sie an eine Personen verweisen, die Ihnen helfen kann.

Abmeldung

Die Abmeldefristen sind durch Ihre Prüfungsordnung festgelegt. In der Regel können Sie sich bei Klausuren bis einen Tag vor Prüfungsbeginn online über das BOSS und bei mündlichen Prüfungen bis eine Woche vor Prüfungstermin schriftlich mit Unterschrift des/der Prüfers:in wieder abmelden.

Prüfungsunfähigkeit

Eine Erkrankung am Prüfungstag müssen Sie unverzüglich der Zentralen Prüfungsverwaltung (Dez.4.3) schriftlich mitteilen und durch eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt die Erkrankung glaubhaft machen. Bei einer mündlichen Prüfung müssen Sie unbedingt den Prüfer bzw. die Prüferin informieren. Für die schriftliche Information räumt ihnen die Prüfungsverwaltung eine großzügige Frist von sieben Tagen nach dem Prüfungstermin ein; sollten dies wegen der Schwere Ihrer Erkrankung nicht möglich sein, informieren Sie die Prüfungsverwaltung bitte zunächst auf einem anderen Weg wie E-Mail, Telefon oder Fax.

Zeugnisse

Wenn die alle Prüfungsleistungen erbracht haben, können Sie abfragen, ob Ihr Zeugnis abholbereit ist.

Zeugnisse werden automatisch nach erfolgter letzter Prüfungsleistung in der Prüfungsverwaltung ausgestellt. Je nach Eingang von Gutachten kann sich die Ausstellung evtl. um einige Wochen verzögern.

Den Bearbeitungsstand erfahren Sie ausschließlich in der Prüfungsverwaltung, das Dekanat hat KEINEN Zugriff auf Studierendendaten.

Die Unterschrift vom Prüfungs­ausschuss/Dekan erfolgt im Dekanat, sobald diese erledigt ist, wird Ihr Zeugnis als abholbereit eingetragen.

Es ist möglich, das Zeugnis während der Servicezeiten persönlich abzuholen.

Servicezeiten: Di., Mi., Fr.  09:00 bis 12:00 Uhr

Eine Zusendung ist aber weiterhin ebenfalls möglich.

Kontakt: Martina Gentzer 0231 755-2009