Fachliche Schwerpunkte im Masterstudiengang Informatik
Allgemeine Information zu fachlichen Schwerpunkten
Masterstudiengang Informatik
Die Masterprüfungsordnung Informatik erlaubt Ihnen, wenn die Betreuerin oder der Betreuer Ihrer Masterarbeit dies unterstützen, einen fachlichen Schwerpunkt zu beantragen. Wenn Sie Module in einem Umfang von mind. 30 Leistungspunkten mit Bezug zu diesem Schwerpunkt bestanden haben, wird der fachliche Schwerpunkt auf Ihrem Masterzeugnis ausgewiesen, siehe §§ 16, 21 u. 22 MPO Inf.
Für einige vordefinierte fachliche Schwerpunkte erleichtert Ihnen der Prüfungsausschuss die Beantragung:
- Algorithmics
- Cyber-Physical Systems
- Data Science
- Logics, Information, and Knowledge
- Optimization
- Software and Service Engineering
Für diese fachlichen Schwerpunkte müssen Sie mind. 30 Leistungspunkte aus einer Liste von Modulen erwerben und sich von der Betreuerin bzw. dem Betreuer Ihrer Masterarbeit und ggf. von Seminaren und einer Studienarbeit den Bezug zu dem Schwerpunkt bestätigen lassen. Bitte wenden Sie sich beider Anmeldung Ihrer Masterarbeit an die Prüfungsverwaltung.
Masterstudiengang Angewandte Informatik
Im Masterstudiengang Angewandte Informatik können keine fachlichen Schwerpunkte beantragt werden.
Beschlüsse des Prüfungsausschusses und Formulare
Die vordefinierten fachliche Schwerpunkte wurden vom Prüfungsausschuss Informatik beschlossen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Festlegung eines vordefinierten oder individuellen fachlichen Schwerpunktes formgebunden ist.
- Beschlüsse und Formulare zu fachlichen Schwerpunkten im Masterstudiengang Informatik
- Beschlüsse
- Formulare