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Rechtliches

Fächerspezifische Bestimmungen Informatik Master Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Hier finden Sie die Fächerspezifischen Bestimmungen für das Unterrichtsfach Informatik zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen der TU Dortmund.

Bitte beachten Sie, dass bei diesem Service keine Gewähr für Vollständigkeit übernommen werden kann. Relevant sind insb. die in den Amtlichen Mitteilungen der TU Dortmund und den Verkündungsblättern des Landes und des Bundes veröffentlichten Dokumente.